Teilnahmebedingungen PTA Sales Incentivation (Aktionszeitraum: 26.8.2025 – 6.10.2025)
Veranstalterin der Aktion ist die Kenvue Germany GmbH, Johnson & Johnson Platz 2, 41470 Neuss (nachfolgend bezeichnet als »Veranstalterin«). Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptieren die Teilnehmer die nachfolgenden Bestimmungen.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die in einer stationären Apotheke im Verkauf arbeiten. Die Teilnahme ist nur möglich, soweit der Arbeitgeber des Teilnehmers / der Inhaber der Apotheke über die Aktion informiert und mit der Teilnahme einverstanden ist.
2. Einzelheiten zur Aktion
Aktionszeitraum ist der 26. August bis 6. Oktober 2025. Alle Teilnehmer, die einen Verkauf von 6 Aveeno® Produkten - mit Ausnahme der Aveeno® Skin Relief Handcreme – innerhalb dieses Zeitraums in der jeweiligen Apotheke durch Vorlage der Kassenbelege bis zum 20. Oktober 2025 nachweisen können, erhalten, nach Registrierung und Überprüfung der Kassenbelege, einen 5€ Bonago-Einkaufsgutschein zur persönlichen Verwendung. Zusätzlich nehmen alle Apotheken, die jeweils 6 Verkäufe wie vorbeschrieben nachgewiesen haben, automatisch an einer Verlosung teil. Nach dem 20. Oktober 2025 werden unter diesen 1 von 3 Bonago-Einkaufsgutscheinen im Wert von 50€ sowie 1 von 3 Bonago-Einkaufsgutscheinen im Wert von 100€ zur Nutzung für die jeweilige Apotheke ausgelost. Bedingung zur Teilnahme an der Aktion ist die Registrierung unter: www.aveeno.de/PTA-Aktion und der Upload der Kassenbelege bis zum 20. Oktober 2025, welche den Verkauf der 6 genannten Aveeno® Produkte im Aktionszeitraum belegen. Eventuell in den Kassenbelegen enthaltene personenbezogene Daten Dritter (z.B. Apothekenkunden) müssen vor dem Upload geschwärzt werden.
3. Abwicklung
Die Gewinner der Verlosung (Apotheken) werden – sofern nicht anders festgelegt – per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt. Der Versand der Gutscheine erfolgt ebenfalls über E-Mail. Alle erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Aktion genutzt und mit Abschluss der Abwicklung derselben gelöscht.
4. Gutschein
Für die Einlösung des Gutscheins und der sonstigen Abwicklung gelten die Bedingungen des jeweiligen Gutscheinausstellers, dieser ist auch ausschließlich für die weitere Abwicklung zuständig. Hierauf hat die Kenvue Germany GmbH keinen Einfluss, so dass ihre Verantwortlichkeit endet. Die Kenvue Germany GmbH ist auch diesbezüglich nicht der Ansprechpartner, sondern allein der Gutscheinaussteller.
5. Verfügbarkeit der Aktion
Die Verfügbarkeit der Aktion (sowie der Registrierungswebseite) können nicht gewährleistet werden. Sie kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber der Veranstalterin entstehen. Hierzu gehören z.B. technische Probleme oder behördliche Auflagen.
6. Haftung
Für eine Haftung der Veranstalterin auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:Die Veranstalterin haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.Ferner haftet die Veranstalterin für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die Veranstalterin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Veranstalterin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.Soweit die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
7. Sonstige rechtliche Hinweise
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Personen von der Aktion auszuschließen. Ausgeschlossen werden insbesondere Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Die Veranstalterin kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne aberkennen oder diese zurückfordern. In der Beurteilung ist die Veranstalterin frei.Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen.
